Mietrecht und Mieterschutz
Mietrecht
   
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Nutzungsbedingungen (AGB)
für den Internet-Online-Dienst Mieterschutzportal
und angeschlossene Internetseiten


§1 Leistungen
 
Zum einen bietet das Mieterschutzportal allgemeine mietrechtliche Informationen an, die der Anwender selbst auf seinen Fall anwenden muss. Diese Informationen sind teilweise unentgeltlich und teilweise entgeltlich, soweit sie in dem geschützten Teilnehmerbereich enthalten sind. Zum anderen bietet das Mieterschutzportal auf den Einzelfall bezogene Online-Rechtsberatung durch Rechtsanwälte an, die mit dem Mieterschutzportal kooperieren. Zur Grundlage der Rechtsberatung machen die Kooperationsanwälte die Sachverhaltsschilderung, die die Teilnehmer durch ein Eingabeformular an das Mieterschutzportal übermitteln. Die Prüfung von Anhängen oder von schriftlichen Unterlagen ist im Rahmen der Online-Rechtsberatung nicht möglich.

§2 Preise und Zahlungswege
 
Die Preise für die Nutzung der allgemeinen mietrechtlichen Informationen in dem geschützten Mitgliederbereich und für die Nutzung der Online-Rechtsberatung im Einzelfall sowie die Einzelheiten zu den Zahlungswegen ergeben sich aus der Internetseite unter der Verbindung (Link) „Preisliste“. Den Inhalt dieses in die Verträge einbezogenen Verzeichnisses einschließlich der jeweils gültigen Preise bestimmt das Mieterschutzportal nach billigem Ermessen. Mahngebühren bei rückständigen Mitgliedschafts- und Rechtsberatungsbeiträgen werden in Höhe von 5,00 Euro je Mahnung bzw. Rücklastschrift erhoben. Entstehende Kosten durch Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros hat das Mitglied in voller Höhe zu tragen.

§3 Zustandekommen des Vertrages
 
1. Der Vertrag über die Nutzung des Mitgliederbereiches kommt durch die Registrierung des Interessenten zustande. Die Registrierung erfolgt folgendermaßen: Der Interessent bietet die Registrierung nach seiner Wahl für einen Zeitraum von drei, sechs oder zwölf Monaten an, indem er in die entsprechende Eingabemaske sämtliche vom Mieterschutzportal erfragte Daten einschließlich einer Ermächtigung für die Einziehung der monatlichen Entgelte eingibt. Die Registrierungsfähigkeit setzt bei natürlichen Personen die volle Geschäftsfähigkeit sowie einen Wohnsitz in Deutschland und bei juristischen Personen einen Sitz in Deutschland voraus. Das Mieterschutzportal nimmt das Angebot an, indem es mittels E-Mail jedem Teilnehmer eine Bestätigung für die Registrierung, die Anmeldedaten für den geschützten Teil-nehmerbereich und ein individuelles Passwort zusendet, mit dem der Zugang zum kostenpflichtigen Informationsbereich möglich ist. Das Mieterschutzportal kann die Annahme eines Registrierungsantrages ohne Angabe von Gründen verweigern. Das Passwort hat der Teilnehmer sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Nach Erhalt der Bestätigung, der Anmeldedaten und des Passwortes muss der Teilnehmer den Zugang zu dem geschützten Informationsbereich durch die erstmalige Anmeldung aktivieren.

2. Der Vertrag über die Online-Rechtsberatung kommt zustande, indem der registrierte Teilnehmer durch die Eingabe der vom Mieterschutzportal erfragte Daten einschließlich einer Ermächtigung für die Einziehung des einmaligen Entgeltes ein auf sieben Tage befristetes Angebot erklärt, das das Mieterschutzportal durch die Erteilung der Online-Rechtsberatung annimmt.

§4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
 
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel durch Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt mit der Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist mittels Telefax oder E-Mail oder durch Eingabe in die entsprechende Maske im Teilnehmerbereich zu richten an
Mieterschutzportal e.K.
c/o Herr Bodo Arndt
Stoffeler Damm 74
40225 Düsseldorf

E-Mail widerruf@mieterschutzportal.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Falls der Teilnehmer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht zurückgewähren kann, muss er Wertersatz leisten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Mieterschutzportal mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers oder auf dessen Veranlassung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, insbesondere durch die Zurverfügungstellung der allgemeinen Informationen und der Rechtsberatung, beginnt.

§5 Haftung des Mieterschutzportals
 
Aus der Löschung einer Registrierung oder aus dem Missbrauch von Passwörtern können sich für den Teilnehmer keine Ansprüche gegen das Mieterschutzportal ergeben. Das Mieterschutzportal haftet nicht für Inhalte, die andere Anbieter zur Verfügung stellen, die mit der Internetseite des Mieterschutzportals verknüpft sind, sofern nicht das Mieterschutzportal diese Inhalte falsch übermittelt. Für durch die allgemeinen Informationen oder durch die Online-Rechtsberatung verursachte Schäden des Teilnehmers haftet das Mieterschutzportal bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei nur mittlerer oder leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Mieterschutzportals ausgeschlossen. Die Höhe der Haftung ist auf die typischen Schäden beschränkt, die bei Abschluss des Vertrages vorhersehbar gewesen sind.

§6 Datenerhebung und Datenschutz
 
Das Mieterschutzportal verpflichtet sich, die bei der Registrierung und der Nutzung der allgemeinen Information und der Online-Rechtsberatung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zur Abwicklung der Verträge zu nutzen und diese nicht an Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Das Mieterschutzportal löscht sämtliche Daten eines Teilnehmers spätestens einen Monat nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses und der vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche.

§7 Laufzeit und Beendigung des Vertrages
 
1. Die Registrierung verlängert sich nach der Wahl der Laufzeit durch den Teilnehmer entsprechend um drei, sechs oder zwölf Monate, wenn der Teilnehmer die Registrierung nicht fristgerecht vor Ablauf der gewählten Laufzeit kündigt.
a) Das Mieterschutzportal ist unter einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der gewählten Laufzeit zu der ordentlichen Kündigung des Vertrages durch eine Kündigungserklärung berechtigt, die mittels Telefax oder E-Mail oder durch die Aktivierung des Eingabefeldes „Kündigung“ im Teilnehmerbereiches erklärt werden muss. Im Falle der ordentlichen Kündigung wird das Mieterschutzportal an den Teilnehmer Entgelte erstatten, die er für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Kündigung gezahlt hat. Das Mieterschutzportal ist zu der fristlosen außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer bei der Registrierung falsche Angaben gemacht oder er wiederholt gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat oder wenn ernstliche Hinweise auf den Missbrauch von Kreditkarten oder Kontodaten bestehen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung wird das Mieterschutzportal überzahlte Entgelte nicht erstatten.

b) Der Teilnehmer ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der gewählten Laufzeit der Registrierung oder vor Ablauf der entsprechenden Verlängerung zu der ordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Teilnehmer ist zu der fristlosen außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

c) Das Mieterschutzportal ist berechtigt, bei einem Rückstand von mehr als 2 Abonnementzeiträumen oder bei fehlen der Bankverbinungen den ABO Zeitraum auf 12 Monate umzustellen, wobei mögliche Vergünstigungen bei diesem Zeitraum zu verwenden sind.
2. Der Auftrag zur Erteilung einer Online-Rechtsberatung und der entsprechende Entgeltanspruch des Mieterschutzportals enden ohne Kündigung mit der Erteilung der Online-Rechtsberatung durch die Rechtsanwälte des Mieterschutzportals.

§8 Salvatorische Klausel
 
Für alle sich aus den Verträgen ergebenen Rechte und Pflichten ist Düsseldorf der Erfüllungsort und der Gerichtsstand, soweit nicht ein Gericht außerhalb von Düsseldorf verfahrensrechtlich zuständig ist.

Sollte der Vertrag lückenhaft sein oder durch eine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse lückenhaft werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Der Vertrag wird bei dem Auftreten einer Lücke als um die Regelung erweitert angesehen werden können, die die Parteien bei Kenntnis der Lücke bereits mit Vertragsschluss getroffen hätten.

Durch ein vom Vertrag abweichendes Verhalten werden weder die vereinbarten Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben noch neue Rechte und Pflichten begründet. Zur Begründung oder Veränderung von Rechten und Pflichten ist die Schriftform erforderlich. Insbesondere das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.



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